Konformitätserklärung

für Materialien und Gegenstände aus Keramik, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Hiermit erkläre ich, dass die Keramik den Anforderungen der Bedarfsgegenstände-Verordnung vom 10. April 1992 sowie der Verordnung VO (EG) Nr. 1935 / 2004 entspricht.

Die verwendeten Glasuren wurden durch ein unabhängiges Labor auf die Abgabe von Schwermetallen (Cadmium & Blei) geprüft.
Der Grenzwert für die Abgabe von Blei für Hohlgeschirr liegt bei 4mg/l.
Der Grenzwert für die Abgabe von Cadmium für Hohlgeschirr liegt bei 0,3 mg/l.

Prüfung erfolgte durch:

M.U.T Meißner Umwelttechnik GmbH
Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen

Alle Produkte weisen eine Bleiabgabe von <0,01 mg/l und von Cadmiumabgabe <0,001 mg/l auf.

Die Prüfberichte wurden am 08.05.2026 (Registrier-Nr. 1/21579/Fi) und am 01.12.2025 (Registrier-Nr. 1/21151/Fi) ausgestellt.

Die entsprechenden Prüfberichte können Sie per E-Mail anfordern.

Bonn, den 18.07.2026

Jana Voßkamp
Dorotheenstr. 101
53111 Bonn

janavosskamp@gmx.de